Leistung · Rechtssicherheit für Hausverwaltungen
Winterdienst, der Ihre Räum- und Streupflicht übernimmt.
Nach §93 StVO sind Liegenschaftseigentümer verpflichtet, Gehsteige vor ihrem Objekt von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu bestreuen. Mit einem schriftlichen Winterdienstvertrag übertragen Sie diese Verantwortung — inklusive der Haftung bei Verletzung der Pflicht — vertraglich an uns.
Saisonpauschale oder Stundensatz auf Anfrage — abhängig von Gehsteiglänge und Einsatzgebiet.
§93 StVO — Anrainerpflichten kurz erklärt
Warum ein Winterdienstvertrag die Haftung verschiebt.
Eigentümer bzw. Verwalter einer Liegenschaft sind laut §93 Straßenverkehrsordnung verpflichtet, den angrenzenden Gehsteig bei Schnee und Glätte zu räumen und zu bestreuen — üblicherweise werktags bis 6 Uhr früh, an Sonn- und Feiertagen bis 7 Uhr, danach laufend bei Bedarf während des Tages. Kommt es durch Unterlassung zu einem Sturz, haftet grundsätzlich der Verpflichtete. Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst schriftlich, geht diese Verantwortung nachweislich auf den Auftragnehmer über — das ist für Hausverwaltungen das zentrale Argument für einen fixen Vertrag statt Eigenregie.
Leistungsumfang
Was im Winterdienst inkludiert ist.
- ✓ Schneeräumung von Gehsteig, Zufahrt und Eingangsbereich
- ✓ Streudienst mit umweltverträglichem Streumittel bei Glätte
- ✓ Bereitschaftsdienst mit Routenplanung nach Wetterlage
- ✓ Dokumentierte Einsätze als Nachweis der Pflichterfüllung
- ✓ Schriftlicher Vertrag als Grundlage für die Haftungsverschiebung
Ablauf
In drei Schritten zum Winterdienstvertrag.
Anfrage
Gehsteiglänge, Lage und gewünschter Saisonstart.
Konzept in 48h
Routenplanung, Prioritäteneinstufung und schriftlicher Vertragsentwurf.
Start
Bereitschaftsdienst ab Vertragsbeginn, dokumentierte Einsätze während der gesamten Saison.
Häufige Fragen
Winterdienst — kurz erklärt.
Was regelt §93 StVO für Hauseigentümer?
§93 StVO verpflichtet Eigentümer (bzw. deren Verwaltung), den Gehsteig vor ihrer Liegenschaft von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu bestreuen — werktags in der Regel bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 7 Uhr, danach laufend bei Bedarf.
Was passiert bei Verletzung dieser Pflicht?
Kommt es durch Unterlassung zu einem Sturz oder Unfall, haftet grundsätzlich der Verpflichtete. Ein schriftlicher Winterdienstvertrag mit einem professionellen Anbieter verschiebt diese Haftung nachweislich an den Auftragnehmer.
Ab wann sollte ein Winterdienstvertrag abgeschlossen werden?
Wir empfehlen den Abschluss vor Saisonbeginn (Oktober/November), damit Routen, Prioritäten und Bereitschaftsdienst rechtzeitig geplant sind.
Sichern Sie sich Ihren Winterdienstvertrag rechtzeitig.
Gehsteiglänge und Lage genügen für ein erstes Angebot.